Winterservice
Moderne Sportwagen sind technisch grundsätzlich für eine ganzjährige Nutzung ausgelegt. Immer mehr Kunden der Scuderia GT bewegen ihre Fahrzeuge auch in den Wintermonaten täglich.
Aufgrund der Praxiserfahrung rät Scuderia GT vorsorglich zu einigen Maßnahmen, damit Wert und Zustand des Fahrzeugs nicht unter den verschärften Witterungsbedingungen der kalten Jahreszeit leiden.
Geschmiedete und gegossene Fahrwerksteile aus Leichtmetall können durch Streusalz anlaufen und unansehnlich grau werden. Ebenso beobachten die Experten vom Team Scuderia GT ein sich Verfärben der Stoßdämpferhülsen und, ganz besonders gefährlich, Kontaktkorrosion an Brems-, Öl- und Wasserleitungen.
Diese aus Aluminium gefertigten Leitungen sind zumeist eloxiert. Die eloxierte Schutzschicht kann jedoch sehr leicht beschädigt werden, etwa durch Steinschlag, Rollsplitt oder mechanische Einwirkung. Außerdem sind Verschraubungen und Schellen zumeist aus normalem Metall, was unter den winterlichen Bedingungen zu Kontaktkorrosion an den Leichtmetall-Komponenten führt. Das Gleiche gilt für Karosserie-Teile, deren Oberfläche ebenso geschützt sein sollte, wie die kritischen Verbindungspunkte zu anderen Metallen.
Die Scuderia GT gewährleistet mit einer speziellen Saisonversiegelung Schutz und Sicherheit, damit Sie faszinierenden Fahrspaß das ganze Jahr genießen können!
Gerne berät Sie Serviceleiter Kfz-Meister Marc Hanke,
Tel. +49-(0)8062-7265-0, Email: m.hanke@scuderia-gt.de
Info: Winterreifen-Kennzeichnung
Neue Winterreifen-Kennzeichnung ab 1. Januar 2018!
Das bisherige M+S-Zeichen hat ausgedient: neu produzierte Winterreifen müssen ab 1. Januar 2018 das sogenannte „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ (auch „Alpinensymbol“) aufweisen, ein neues Prüfzeichen, das einen Performance-Mindeststandard festlegt.
Für bereits produzierte Reifen gilt eine Übergangsfrist bis Oktober 2024.
Die maximal für den Reifen erlaubte Geschwindigkeit wird durch folgende Buchstaben in der Reifenbezeichnung gekennzeichnet
T bis 190 km/h
H bis 210 km/h
V bis 240 km/h
W bis 270 km/h
Y bis 300 km/h
ZR über 240km/h
Info: Winterreifenpflicht
DEUTSCHLAND
Auf deutschen Straßen gilt weiterhin das Verbot von Sommerreifen bei „…bei winterlichen Straßenverhältnissen…“.
Bußgeld 60,- bzw. 80,- €, je nach Behinderung des Straßenverkehrs, ein Punkt in Flensburg für Fahrer und Halter; Fahrer- und Halter-Mithaftung, Einschränkungen der Haftpflicht- und Kaskodeckung bei Unfällen mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen;
Mindestprofiltiefe 1,6mm; Scuderia-GT empfiehlt nicht weniger als 4mm
ÖSTERREICH
01. November – 15. April,
keine generelle Winterreifenpflicht, sondern „…bei winterlichen Straßenverhältnissen…“,
Fahrer-Mithaftung bei Unfällen mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen,
Bußgeld 35,- €, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 5.000,- €.
Mindestprofiltiefe 4mm;
Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ gelten als Winterreifen, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen.
ITALIEN
überwiegend 15.November – 15. April,
keine generelle Winterreifenpflicht; die Regionen geben unterschiedliche Rechtsverordnungen heraus, die sich teilweise nur auf bestimmte Streckenabschnitte, Paßstraßen oder Tunnel beziehen.
Hinweisschilder sollten entsprechende Straßen kennzeichnen.
Brennerautobahn A22 nördlich von/bis Affi generelle Winterreifenpflicht
15.11.-15.04.
Eine detaillierte Übersicht findet sich auf der italienisch sprachigen Plattform http://www.pneumaticisottocontrollo.it/index.php
Bußgeld 84,- € bis 338,- €.
NOCH EIN WICHTIGER HINWEIS:
Vom 15.Mai bis zum 15.Oktober muss in Italien der Geschwindigkeitsindex von eventuell noch montierten Reifen mit M&S-Kennzeichnung dem Geschwindigkeitsindex der im Fahrzeugschein angegebenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen, ansonsten droht ein Bußgeld!
Beispielsweise, wer nach dem 15.Mai auf seinem Maserati Ghibli noch Winterreifen in Italien fährt, die nur bis 240km/h zugelassen sind, riskiert ein Bußgeld.
SCHWEIZ
Keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch „Wetter- und Straßensituation angepaßte Bereifung“ vorgeschrieben;
Fahrer-Mithaftung bei Unfällen mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen,
FRANKREICH
Keine generelle Winterreifenpflicht; auf Gebirgsstraßen können Winterreifen vorgeschrieben sein (Beschilderung);
Mindestprofil 3,5mm.